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Donnerstag, 14. Januar 2016

Der Staatswald

Schon mal mitbekommen, dass in der Schweiz die grossen Seen nicht einzelnen Gemeinden zugeordnet sind, sondern direkt den übergeordneten Gebilden, also den Kantonen? Abgesehen von den Wasserflächen gibt es hierzulande bloss ganz wenige Orte, für die das auch gilt. Gemeindelos sind zum einen zwei Klöster auf ausserrhodischem, also reformiertem Boden, die zum katholischen Innerrhoden gehören: Grimmenstein und Wonnenstein (eine Ausserrhoder Kindheitserinnerung: die Nonnen von Wonnenstein, für uns stets ein wenig bizarre Wesen, beim Heuen in der sengenden Sonne). Und zum anderen der Staatswald Galm im Kanton Freiburg. Dass er keiner Gemeinde zugehört, geht auf 1803 zurück. Napoleon, der Neuordner der Schweiz, schlug den Wald damals per Verwaltungsakt Freiburg zu.

P.S. Das Kloster Fahr, eine Aargauer Exklave im Kanton Zürich, war bis 2008 keiner Aargauer Gemeinde zugeordnet, gehörte freilich zum Bezirk Baden. Dann stiess es zu Würenlos AG.

1 Kommentar:

  1. Für Außenstehende ist der Grenzverlauf zwischen Innerrhoden und Ausserrhoden teilweise recht verwirrend. Als ich vor zwei Jahren eine Rundwanderung von St. Margrethen über Schäflisberg, Platz, Gebert, Walzenhausen und (Ruine) Grimmenstein kam ich auf innerhalb kurzer Zeit gleich durch drei Kantone bzw. Halbkantone: St. Gallen, Ausserrhoden und Innerrhoden.
    http://bergfuchs.blogspot.com

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