Ist das nicht übertrieben? Jetzt montieren sie schon an jedem mediokren Baumstamm-Stapel ein "Ich bin im Fall nicht haftbar, wenn etwas passiert"-Schild. Dieses sah ich am Wanderweg zwischen Neppenegg und Ebnet im Appenzell-Ausserrhoder Mittelland.
Bitte keine amerikanischen Verhältnisse, sonst steht bald an jedem Wanderweg: "Vorsicht, dieser Pfad ist nicht asphaltiert. Sie könnten über einen losen Stein sto-holpern, während Sie die Schönheiten unserer Natur bewundern."
Verwundert mich nicht. Schauen Sie mal, was sich an Sonntagen so alles auf Waldwegen und auf ländlichem Privatgrund bewegt. Gerade um sich gegen ungerechtfertigte Forderungen von "sich verletzenden" Stadtmenschen zu schützen, ist diese Vorgehensweise unabdingbar.
Vernünftiger Hinweis - da Organisationen, die Wanderwege ausschildern haftbar gemacht werden können, wenn sie den Wegweiser nicht entfernen oder den Wanderweg sperren, selbst wenn es offensichtlich ist, dass man sich mit Benutzung gefährdet - s. Fall Lewinski vs. Stadt Zürich in Sachen Helikopterrettung aus der Fallätsche, wo das besagte Wanderer-Paar einen durchnässten, glitschigen Weg unter die Füsse nahm und die Rettungskosten der Stadt Zürich aufbürden wollte. Zum Glück für Zürich waren die beiden nicht auf einem offiziellen Wanderweg...
Bitte keine amerikanischen Verhältnisse, sonst steht bald an jedem Wanderweg: "Vorsicht, dieser Pfad ist nicht asphaltiert. Sie könnten über einen losen Stein sto-holpern, während Sie die Schönheiten unserer Natur bewundern."
AntwortenLöschenVerwundert mich nicht. Schauen Sie mal, was sich an Sonntagen so alles auf Waldwegen und auf ländlichem Privatgrund bewegt. Gerade um sich gegen ungerechtfertigte Forderungen von "sich verletzenden" Stadtmenschen zu schützen, ist diese Vorgehensweise unabdingbar.
AntwortenLöschenVernünftiger Hinweis - da Organisationen, die Wanderwege ausschildern haftbar gemacht werden können, wenn sie den Wegweiser nicht entfernen oder den Wanderweg sperren, selbst wenn es offensichtlich ist, dass man sich mit Benutzung gefährdet - s. Fall Lewinski vs. Stadt Zürich in Sachen Helikopterrettung aus der Fallätsche, wo das besagte Wanderer-Paar einen durchnässten, glitschigen Weg unter die Füsse nahm und die Rettungskosten der Stadt Zürich aufbürden wollte. Zum Glück für Zürich waren die beiden nicht auf einem offiziellen Wanderweg...
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