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Sonntag, 1. April 2012

Wann ist ein Wald ein Wald?

Ist das jetzt ein Wald? 
Handelt es sich bei einem Gelände um Wald im
rechtlichen Sinne, untersteht es der Waldgesetzgebung. Das heisst: Bäumefällen darf man nur mit Bewilligung des Forstamtes. Roden sowieso. Und Bauten müssen einen Mindestabstand zum Waldrand einhalten. Eben begegnete mir das Wort "Waldfeststellung". Es bezeichnet jenes Verfahren, das klärt, ob ein waldähnliches Bodenstück auch wirklich ein Wald sei, wobei zu den Kriterien zum Beispiel eine Mindestfläche gehört. Aber auch das Alter der sogenannten Bestockung, also des Baumbestandes, wird geprüft. Uff. Wann ist ein Mann ein Mann, singt bekanntlich der Grönemeyer. Vielleicht würde er besser singen: Wann ist ein Wald ein Wald?

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