Vorgestern, als ich meine Fünf-Tobel-Wanderung im St. Gallischen machte, sah ich allenthalben an den Tobeleingängen und an den Brücken dasselbe Plakätli: kantonales Goldwaschverbot vom 1. Oktober bis 31. Mai zwecks Schonung der laichenden und sich entwickelnden Fische in den Fliessgewässern. Ich muss gestehen, dass ich bis anhin zum Thema Goldwaschen in der Schweiz stets die Napfregion assoziierte. Dass man es auch im Kanton St. Gallen tut, hatte ich nicht gewusst. Übrigens: Unten an der Ranzach waren zwei Bartli voll dran am Goldwaschen, Verbot hin oder her.
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