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Hoch über Bad Ragaz: rechts unten die Seilbahnstation Pardiel mit dem Bergwanderweg zum Schwarzbüelhüttli links oben. (Schweizmobil, Screenshot) |
Am Mittwoch las ich in der "Appenzeller Zeitung" den interessanten Bericht über einen Prozess, der derzeit vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sargans läuft. Verklagt wurden ein ehemaliger Gemeindepräsident samt zwei seiner ehemaligen Mitarbeiter, dazu zwei ehemalige CEOs der Heidiland AG und Pizolbahnen AG mit ihren ehemaligen Kommunikationschefs. Fast zehn Jahre ist es her, dass der Unfall im Pizolgebiet passierte. Ein älteres Paar, er im Elektrorollstuhl, fuhr damals hinauf nach Pardiel und nahm dort den sogenannten Heidipfad Richtung Schwarzbüel. Der war zu jener Zeit auf den Websites der zuständigen Organisationen als "rollstuhlgängig" bezeichnet, war freilich vor Ort weiss-rot-weiss markiert als Bergwanderweg. Das Paar zog los, dann stürzte der Mann im Rollstuhl sieben Meter den Abhang neben dem Weg hinab. Die Frau, die den Unfall verhindern wollte, wurde mitgerissen und unten vom Rollstuhl schwer getroffen. Sie ist seither Tetraplegikerin, lebt in einem Heim und hat geklagt, derweil der Mann, der damals nur leicht verletzt wurde, mittlerweile, was nichts mit dem Ereignis zu tun hat, verstorben ist. Die Frage stellt sich: Wer ist schuld? Entlastet die Tatsache, dass der Weg als Rollstuhlweg eingeordnet war, das Paar von der Anwendung des gesunden Menschenverstandes, der Beachtung der Beschilderung und der Topografie? Und lässt sich eine allfällige Schuld unter so vielen Angeschuldigten nach so langer Zeit überhaupt zuordnen? Wir bleiben dran.
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