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Eine Hinrichtung von Hexen, 1587. Die Illustration stammt aus der Wickiana, einer
Sammlung gruseliger Flugschriften; die Sammlung geht zurück
auf den Zürcher Pfarrer Johann Jakob Wick. (Bild: Wikicommons) |
Um die 10 000 Hexenprozesse wurden auf dem Gebiet der heutigen Schweiz vom 15. bis 18. Jahrhundert abgehalten, gut die Hälfte davon endete mit einem Todesurteil. Eine der Frauen, die vor den Richter mussten, weil man sie des Verkehrs mit dem Teufel verdächtigte, hiess Ursula Tachsenhauserin; sie lebte in Ossingen und wurde im Hochsommer des Jahres 1574 in Zürich verbrannt. Am Freitagabend war ich an einer
Veranstaltung in der Helferei beim Grossmünster Zürich; dort schilderte Kurt Spiess das Leben der vermeintlichen Hexe, die in Wahrheit schlicht eine Frau ohne mächtige Verwandtschaft und Fürsprecher gewesen war, ein Opfer dörflicher Ängste und Verleumdungen in einer Zeit der desaströsen Ernteausfälle. Ein Sündenbock. Spiess wäre das zweite Thema in diesem Blog: Er ist Osteuropa-Historiker, wurde dann Berufsschullehrer, dann Inspektor im Berufsbildungsamt, dann Freiberufler mit einer Psychodrama-Ausbildung, dann Professor für Change Management an der Hochschule Chur. Und dann liess er sich mit 60 frühpensionieren und absolvierte eine Ausbildung als Storyteller an der Universität der Künste in Berlin. Uff. Ich fand den
Mann eher mässig gut. Aber die Biografie der armen Ursula Tachsenhauserin ist es wert, erinnert zu werden - in der Sache machte sich Spiess verdient. Im Urteilsspruch heisst es:
"... dass sie dem Nachrichter (Scharfrichter) befohlen werden soll. Der solle ihr ihre Hände binden und sie hinaus zu der Sihl auf das Grien (Kies) führen, daselbst auf eine Hurd setzen und an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen, ihr Fleisch und Bein zu Asche werden und sie damit dem Rechten gebüsst haben soll."
P.S. Morgen will ich hier von unserer Samstagswanderung schwärmen. Sie strotzte vor Nagelfluh und guter Laune.
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