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Donnerstag, 11. September 2014

Das höllische "nicht"

Der rote Kreis zeigt, wo ich wohne. Bald wird es lärmig.
In meiner Strasse in Zollikerberg werden in den nächsten Monaten sämtliche Leitungen im Untergrund erneuert. Gestern lag ein Merkblatt der Gemeinde in meinem Briefkasten. Autobesitzer in den betroffenen Häusern werden gebeten,
"...ihre Fahrzeuge während dieser Zeit vor oder nach der Baustelle nicht verkehrsbehindernd abzustellen".
Das "nicht" in dem Satz ist höllisch. Heisst das nun, dass man das Fahrzeug NICHT nah der Baustelle abstellen darf, weil es sonst den Verkehr behindert? Oder darf man das Fahrzeug abstellen, wenn man es so macht, dass man den Verkehr NICHT behindert? Gott sei Dank habe ich kein Auto und muss mich nicht mit dem zweideutigen Behördensatz herumschlagen. Gut informieren ist eine Kunst.

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