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Mittwoch, 2. September 2020

Die Sache mit dem Retourbillett

SBB-Panoramawagen, erste Klasse.
(Foto: ChristianSchd/Wikicommons)
Ein Freund von mir fuhr mit Frau und Tochter in die Ferien nach Gstaad, er löste am Automaten ein Retourbillett. Bei der Heimfahrt beschied ihm der Kondukteur, das Billett sei nicht mehr gültig. Wie bitte, sagte der Freund - ein Retourbillett seit doch zehn Tage lang gültig. Nun, der Freund hatte Unrecht. Freilich hat sich die Sache noch nicht so richtig herumgesprochen, jedenfalls ist es nun das dritte Mal, dass ich von einem solchen Fall höre. Am 1. Juni bereits wurde die Gültigkeit von Retourbilletten und Klassenwechseln von zehn Tagen auf einen Tag reduziert. Verantwortlich sind nicht die SBB, sondern die Alliance Swiss Pass, die die Tarife im öffentlichen Verkehr festlegt. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es früher als geplant zu dieser Änderung, die eigentlich erst für den Dezember vorgesehen gewesen war. In der Lockdown-Zeit nämlich war oft kein Kondukteur unterwegs. Und so gab es Leute, die ihr ihr Hin-und-Retour-Billett mehrmals nutzten.

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