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Die Gebärende und ihre Helferinnen.
Illustration aus einem Handbuch zur
Geburtshilfe vom deutschen Arzt
Eucharius Röslin aus dem Jahr 1513.
(Wikicommons) |
Eine Institution früherer Zeiten, das einzige Gremium über Jahrhunderte, in dem Frauen abstimmen konnten: die Weibergemeinde. Kürzlich las ich ein Buch über den Alltag im Züribiet von einst. Darin fand ich das Wort. In vielen Gemeinden waren es die verheirateten Bürgerfrauen plus die eingebürgerten Witwen, die das Recht hatten, die Hebamme zu wählen. Das Amt war begehrt, die Hebamme stieg durch ihre Wahl in der Gemeinschaft auf, für sie war in der Kirche ein Stuhl angeschrieben und reserviert wie für den Pfarrer, den Richter, den Lehrer. Da die Hebamme von Gesetzes wegen aussereheliche Schwangerschaften dem Pfarrer melden musste, war sie gleichzeitig eine Ordnungsperson. Obrigkeit. Ob die Weibergemeinde eine Hebamme auch abwählen konnte, weiss ich nicht.
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