Verdammt, er ist pünktlich! Zug im Bahnhof Arth-Goldau, hinten die Mythen. |
Seit Neujahr hat man im öffentlichen Verkehr der Schweiz eine Entschädigung zugute, wenn es zu einer Verspätung von mehr als 60 Minuten kommt. 25 Prozent des Fahrpreises werden vergütet. Beträgt die Verspätung mehr als zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt. Hier schon mal der Link zum Online-Formular, das man ausfüllen muss, wenn es soweit ist. Und jetzt wünsche ich allen ein schönes Wochenende.
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