Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Dienstag, 7. Dezember 2021

Das Galgenhaus


Zofingen, oben links der Bahnhof, unten rechts der alte
Richtplatz. Er liegt direkt an der Kantonsgrenze.
1798, kurz nach dem Ende des Ancien Régime in unserem Land, verfügt das Direktorium der Helvetischen Republik die Abschaffung der Folter. Auch wird die Zahl der Hochgerichte, welche die Todesstrafe aussprechen können, stark reduziert, es bleibt noch eines pro Kanton. Endgültig verboten wird die Todesstrafe im zivilen Bereich schweizweit erst 1942. Exakt 50 Jahre später verschwindet sie auch aus dem Militärstrafrecht.

Am Samstag besichtigten wir in Zofingen den alten Richtplatz, eine von insgesamt sieben Hinrichtungsstätten im Unteraargau. Hier wurden vom 14. Jahrhundert bis 1798 die vom örtlichen Blugericht verhängten Todesurteile vollstreckt. Vor rund 60 Jahren entdeckte man den vergessenen Platz im Wald, er wurde restauriert; vier Meter weiter markiert ein alter Stein die Grenze zum Kanton Luzern. Zu sehen ist ausser einem Gedenkschild der Rest einer Mauerumfriedung, des sogenannten "Galgenhauses", innerhalb dessen die Exekution vollzogen wurde. Sowie die runden Mauerfundamente, die die zwei Vertikalsäulen des Galgens trugen. Das Waldstück, in dem er stand, ist auf der Karte mit "Galgenberg" beschriftet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen