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Hans Vollenweider. (Polizeikommando Zürich / Wikicommons) |
Vor zwei Wochen erzählte ich am Beispiel des
Galgenhauses am Rande Zofingens von den zivilrechtlichen Hinrichtungen in diesem Land. Hier ein Nachtrag: 1938 beschliesst das Schweizer Stimmvolk die Abschaffung der Todesstrafe. Das neue Strafgesetzbuch, das den Volkswillen umsetzt, tritt aber erst 1942 in Kraft. Just in diesem Zeitraum wird als letzte Person in der Schweiz der 32-jährige Zürcher
Hans Vollenweider zivil hingerichtet. Er hat drei Menschen getötet, zuvor ist er im Juni 1939 nicht mehr in eine Arbeitskolonie zurückgekehrt. Ein Chauffeur, ein Pöstler, ein Polizist sind seine Opfer. Zwei der drei Taten hat er eiskalt ausgeführt. Die Witwe des Polizisten spricht sich am Ende gegen die Exekution Vollenweiders aus. Doch das Parlament des Kantons Obwalden, wo der Prozess stattgefunden hat, lehnt die Begnadigung ab – Vollenweider muss sterben. Die Guillotine, mit der das Urteil am 18. Oktober 1940 in Sarnen vollstreckt wurde, steht heute im Historischen Museum Luzern.
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