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Mittwoch, 21. Dezember 2022

Die 1300-Meter-Klage

Thailändische Kinder auf dem Weg in die Schule.
(Foto: Anthony Hartman / Wikicommons)
Ich kann mich an den Weg zur Schule in Stein im Appenzellerland bestens erinnern. Vom Ortsteil Schachen ging es durch die Wiese steil aufwärts zum Wasserreservoir und an diesem vorbei hinab zum Schulhaus Langenegg, gut eine Viertelstunde brauchte ich. Einmal in meinen ersten Monaten als Erstklässler lag dichter Nebel, und ich hatte grosse Angst, als plötzlich eine Kuh vor mir auftauchte, die mir riesenhaft vorkam. Ich rannte und rannte. Das kam mir wieder in den Sinn, als ich diese Woche in den zwei grossen Zürcher Tageszeitungen die Berichterstattung über einen Fall aus dem Verwaltungsgericht Zürich las. In zweiter Instanz behandelte dieses die Beschwerde von Eltern aus Wädenswil, deren sechseinhalbjährige Tochter einen Schulweg von 1,3 Kilometern hat. Zu lang, fanden die Eltern, dies umso mehr, als auch eine Höhendifferenz von 49 Metern zu bewältigen sei. Machbar, befand das Gericht. So dass das Kind weiter in dieselbe Schule zotteln wird mit nicht wahnsinnig viel Zeit fürs Mittagessen zuhause. Was soll ich von der Sache halten? Sicher schadet dem Meetli die tägliche Kleinwanderung nicht. Auch hege ich den Verdacht, dass es den Eltern um anderes geht, sie hatten sich nämlich gleichzeitig beklagt, dass ihre Tochter in eine Klasse eingeteilt sei mit fast nur Migrantenkindern. In einem nähergelegenen Schulhaus wäre die Zusammensetzung der ersten Klasse ausgewogener, so die Eltern. Aha. Schlusssatz der weisen NZZ über das Mädchen und seinen Schulweg: "Vielleicht hat es unterwegs schon neue Freundschaften geschlossen."

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